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Home»Soziales, Jugend & Familie»Sozialhilfe» Hilfe zur Pflege
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Das gesamte Einkommen und Vermögen muss nachgewiesen werden.
Rechtsanspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig und gleichzeitig finanziell bedürftig sind. Hilfe zur Pflege kommt somit dem Grunde nach in Betracht