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Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

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Leistungsbeschreibung

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Einwilligung der Betroffenen. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Genehmigung ist in schriftlicher Form an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.

Parallel zu dem Antrag an die ADD sollten dieselben Unterlagen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange geschickt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen:

  • Eine Beschreibung des Projekts (Konzeption, Benennung des verantwortlichen Projektleiters, Benennung der beteiligten Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens, etc.)
  • Die Erhebungsunterlagen wie Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, jeweils in der Endfassung, Anschreiben an die Teilnehmer, ggf. Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler. Aus den Erhebungsunterlagen muss deutlich der Zweck des Vorhabens, der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme, die durch den Antragsteller vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen.
  • Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens. 
  • Eine Übersicht der Schulen, an denen das Vorhaben durchgeführt werden soll bzw. eine Benennung der Schularten mit Klassenstufe und des räumlichen Gebietes in der die Untersuchung stattfinden soll (z. B. Klassenstufe 9 aller Gymnasien im Bereich der Stadt Mainz o. ä.)