In 5 Minuten wird Ihre Sitzung aufgrund von Inaktivität ablaufen. Sofern Sie das verhindern wollen, müssen Sie einfach nur eine beliebige redaktionelle Aktion im rlpDirekt-Client durchführen.
Home»Öffentliche Einrichtungen »Schulen allgemein» Umfragen an Schulen
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Einwilligung der Betroffenen. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.
Der Antrag auf Genehmigung ist in schriftlicher Form an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen. Parallel zu dem Antrag an die ADD sollten dieselben Unterlagen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange geschickt werden.
Notwendige Unterlagen: