Ihre Verwaltung
Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

«
»

Leistungsbeschreibung

Für Schwerbehindertenangelegenheiten ist das rheinland-pfälzischen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Es hat folgende Aufgaben:
  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts,
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Rechtsgrundlage

Links: