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Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Anträge / Formulare

Den Antrag für den Wahlschein stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.



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