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Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

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Leistungsbeschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -krippen sowie Horte) und
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).

Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

An wen muss ich mich wenden?

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt) festgesetzt und können daher variieren. Der Besuch des Kindergartens ist seit 01.08.2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf:



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