Ihre Verwaltung
Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

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Leistungsbeschreibung

Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Kreisverwaltungen oder die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.



Links:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Nachweis des Bedürfnisses
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

Rechtsgrundlage

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