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Home»Sicherheit & Ordnung»Gefahrenabwehr» Waffenrechtliche Erlaubnisse
Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.
Wenden Sie sich an die Kreisverwaltungen oder die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Voraussetzungen sind in der Regel:
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.