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Verbandsgemeinde Meisenheim

»Liegenschaftskarte (Allgemein)«



Angaben
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Leistungsbeschreibung

Die Liegenschaftskarte, früher auch Flurkarte oder einfach Katasterkarte genannt, ist eine maßstäbliche verkleinerte Darstellung aller Liegenschaften und bildet den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Sie schafft mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung aller Flurstücke und Gebäude die Grundlage für die Sicherung des Eigentums. In der Liegenschaftskarte sind u.a. nachgewiesen:

  • Bezeichnung und Geometrie der Flurstücke und Gebäude sowie deren Raumbezug,
  • Lagebezeichnungen (Straßennamen, Hausnummern, Gewannbezeichnungen, Gemarkungsnamen)
  • Verwaltungs- und politische Grenzen
  • öffentlich-rechtliche Festsetzungen (z.B. Naturschutz-, Heilquellenschutzgebiete, Denkmalzonen u.a.)
  • Lage der Gebäude
  • Nutzungsarten
  • Ergebnisse der Amtlichen Bodenschätzung

Mit der Liegenschaftskarte steht eine zuverlässige, maßstabsgetreue Basisinformation zur Verfügung, die als Grundlage für Grundstücksgeschäfte, Planung und Finanzierung von Bauvorhaben, aber auch als georeferenzierte Grundlage für Informationssysteme anderer Behörden und Stellen verwendet werden kann.

Die herkömmliche, analoge Liegenschaftskarte wurde durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst. Die Liegenschaftskarte liegt sowohl im Rasterformat (LiKa-R) und Vektorformat (LiKa-V) vor.

Abgeleitet aus der ALK werden selbstverständlich auch weiterhin analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte abgegeben.

Einsichtnahme ins und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie beim örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramt sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren (ÖbVI). Darüber hinaus geben Ihnen die Vermessungs- und Katasterämter und ÖbVI fachliche Auskünfte zu den Dateninhalten des Liegenschaftskatasters.

von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster