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Verbandsgemeinde Meisenheim


Angaben

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Leistungsbeschreibung

Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis. Ziel ist es, Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen „Lotsen“ sammeln zu lassen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich persönlich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 5,10 EUR
Gebührennummer 201 - Antragsprüfung

Gebühr: 7,70 EUR
Gebührennummer 202.8 - Ausfertigung einer Prüfbescheinigung

Gebühr: 3,30 EUR
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt

Gebühr: 1,00 EUR
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt

Gebühr: 33,20 EUR
Gebührennummer 202.1 - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Gebühr: 1,80 EUR
Gebührennummer 126.1 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

Gebühr: 1,50 - 10,00 EUR
Gebührennummer 202.9 - Überprüfung einer Begleitperson

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Anträge / Formulare

Zur Antragstellung der Fahrerlaubnis ab 17 muss der Antragsteller in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich vorstellig werden. Eine Bevollmächtigung oder Erledigung allein durch den Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Rechtsgrundlage

Vorschriften § 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).



Links:

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • erfolgreicher Sehtest
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.