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Verbandsgemeinde Meisenheim


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Leistungsbeschreibung

Am 28. März 2015 hat das Fahrverbot im Altstadtbereich der Stadt Meisenheim begonnen.

Dauer des Fahrverbotes: 28. März 2015 bis 31.10.2015
Samstags ab 17.00 Uhr bis montags 5.00 Uhr sowie an Feiertagen ab dem Vortag von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr am darauffolgenden Werktag.

Folgendem Personenkreis kann auf Antrag nach Vorlage des Fahrzeugscheines, befristet bis zum 31.10.2014, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden:

1. Fahrzeughalter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im gesperrten Bereich
2. Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im gesperrten Bereich.

Genehmigungen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Frau McDuffie, Zimmer 8, oder Herrn Klein, Zimmer 7, beantragt werden. Bei der Antragstellung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen.

Hinweis: Alle bereits ausgestellten Ausnahmegenehmigungen sind ungültig und müssen neu beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei für Bewohner und Gewerbetreibende in der Altstadt.