Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.